Politik

Anmerkung “NSU 2.0“-Berichterstattung: Polizei & StA - in Frankfurt

Vorgangsschilderung aus Eigenerfahrung


Stop Terrorism - Symbolbild (Quelle: Pixabay)
Ermittlungen - Symbolbild
(Quelle: Pixabay)
GDN - Nach einem aktuellen Bericht der Berliner “taz“ werden drei Parlamentarierinnen der Linkspartei und eine Anwältin durch eine Terrororganisation “NSU 2.0“ mit Morddrohungen überzogen, wobei deren Daten über einen Polizeicomputer der Polizei in Frankfurt abgegriffen worden sind.
Hierzu zunächst einmal eine Verlinkung zu diesem Zeitungsbericht:

https://taz.de/NSU-20-Drohschreiben/!5698848/

Der Verfasser nimmt diese Vorkommnisse und die hierdurch ausgelöste Diskussion zum Anlass, um einen Vorgang zu veröffentlichen, den derselbe als Anwalt persönlich in Bezug zur Polizei und der Staatsanwaltschaft in Frankfurt vor ein paar Jahren erlebt hat. Und der ebenfalls aufmerken lassen sollte:

Im Rahmen einer Vortragsveranstaltung eines Vereins mit Sitz in Köln war der Verfasser zur Teilnahme an derselben nach Frankfurt eingeladen worden. Im Nachgang zu einer internationalen Messe sollten dort ohnehin anwesende Personen zum Abschluss ihres Frankfurtbesuches ein Vortragsprogramm geboten bekommen.
Bereits am Vortag der Veranstaltung wurde der Vorstand des betreffenden Vereins darauf aufmerksam, dass in Berlin durch radikale Gruppen gegen diese Vortragsveranstaltung Stimmung gemacht wurde. Man lies sich dadurch jedoch nicht verunsichern.

Als der Verfasser am Tag der Veranstaltung mit einem Taxi vor dem Veranstaltungshotel vorfuhr, stand in dessen Eingangsbereich bereits ein Streifenwagen der Frankfurter Polizei. Zeitgleich zum Aussteigen des Verfassers aus seinem Taxi stiegen die beiden uniformierten Vollzugspolizeibeamten aus diesem Streifenwagen aus - und gingen zum Eingang des Hotels. Der Verfasser folgte diesen unbemerkt in wenigen Metern Abstand: Und betrat mit diesen praktisch gemeinsam den Lobbybereich des Hotel.
Um am Rezeptionsdesk neben diesen in das Hotel einzuchecken.

Da der Verfasser den Vorgang einer Mobilisierung in Berlin kannte, rechnete dieser ohnehin mit einer Polizeipräsenz vor Ort: Und beobachte daher mit größtem Interesse, aber absolut unauffällig, welche Handlungen die besagte Streifenwagenbesatzung an der Rezeption neben ihm vornahm. Diese verlangte den Chef der Redaktion. Und sagte sodann zu diesem: “Die Bombenwarnung infolge einer Bombendrohung ist hiermit aufgehoben, sodass die Veranstaltung des Vereins aus Köln nun doch stattfinden kann. Das wurde soeben von höchster Stelle aus Berlin gemeldet. Bitte verständigen Sie diesen Veranstalter. Aber wahren Sie größte Diskretion zu diesem Vorgang.“
Sodann verließen diese beiden Polizeibeamten das Hotel, wobei aus einem im Lobbybereich befindlichen Nebenraum der Vorsitzende des Kölner Verein heraus kam und an den Verfasser heran trat.

Dieser teilte dem Verfasser mit, dass die Veranstaltung abgesagt wurde und alle zu dieser geladenen Gäste deswegen bereits abgereist sind, weil eine Bombendrohung gegen diese eingegangen ist. Der Verfasser erwiderte, dass er zufällig von eben diesem Terrorakt erfahren habe, wie auch davon, dass diese Gefahrenlage bereits wieder vorüber ist. Insoweit schilderte der Verfasser den soeben beobachteten Vorgang mit der Polizeistreife an der Rezeption:
Und zeigt dabei auf die gläserne Hoteltüre, vor der man zeitgleich sehen konnte, wie die beiden uniformierten Polizeibeamte in ihr Streifenfahrzeug einstiegen - und damit weg fuhren. Diesem Hinweis folgend konnte der Vorsitzende des Kölner Vereins eben diesen Vorgang persönlich mit seinen eigenen Augen wahrnehmen.

Kurz nach seiner Rückkehr von Frankfurt nach München wurde der Verfasser vom Vorsitzenden des betreffenden Vereins aus Köln kontaktiert. Der Vorstand desselben hatte den Vorfall einer Sprengung seiner Veranstaltung durch eine Bombendrohung beraten und beschlossen, diesen zur Anzeige zu bringen. Damit wurde der Verfasser beauftragt.
Dieser legte mit dem von der Mandantschaft gelieferten Material die in Berlin inszenierte Mobilisierung mitsamt Aufrufen zu gewalttätigen Störungen dar und erstattete mit Verweis auf die tatsächlich erfolgte Bombendrohung Strafanzeige zur Staatsanwaltschaft Frankfurt.

Nach einem halben Jahr erhielt er sodann einen Anruf einer Staatsanwältin aus Frankfurt, welche diesen höflich um die Rücksendung der Ermittlungsakte ersuchte, welche antragsgemäß bereits vor Wochen an diesen übersendet worden sei. Mit großem Erstaunen legte der Verfasser dar, dass dieser keine solche Ermittlungsakte jemals erhalten hat. Und drängte deswegen auf eine Untersuchung zum Verbleib derselben.
Auch um sich selber vom potenziellen Vorwurf zu reinigen, dass eine solche Strafakte bei ihm in der Kanzlei verschollen gegangen wäre. Die besagte Staatsanwältin kündigte daraufhin eine gründliche Überprüfung des Vorgangs an.

Zwei Wochen später rief diese den Verfasser abermals an. Und sagte diesem, dass die Akte nicht mehr auffindbar sei, wobei jedoch der Verfasser entlastet wurde. Denn es wurde als sicher ermittelt, dass diese den Innenbereich der Staatsanwaltschaft Frankfurt nach der Versendungsverfügung an den Verfasser definitiv nicht verlassen haben kann: Sondern noch innerhalb der Staatsanwaltschaft “verschwunden“ sein soll. Ein bemerkenswerter Vorgang. Aber eben unabänderbar.
Demzufolge sei eine “Rekonstruktion“ der ursprünglichen Ermittlungsakte angeordnet und vollzogen worden. Diese “rekonstruierte“ Ermittlungsakte wurde schon auf den Postweg zum Verfasser gegeben.

Nun - ja: Was soll man dazu sagen? Der Verfasser berichtete das alles an die Mandantschaft angereichert durch seinen Rat. Wollte sodann aber zunächst einmal sehen, was da so übersendet werden würde.

Das insoweit sodann nach Zugang der rekonstruierten Ermittlungsakte gefundene Ergebnis deren Sichtung, war gar noch erstaunlicher, als das vorhergehende “Verschwinden“ deren Originals (?):
Denn das Ermittlungsergebnis war, dass es zu keinem Zeitpunkt die in der Strafanzeige behauptete Bombendrohung oder den dort beschriebenen Polizeieinsatz auch nur gegeben hat. Vielmehr können beides absolut sicher ausgeschlossen werden. Das haben umfangreiche Analysen des gesamten Datenbestandes der Polizeileitzentrale und vergleichbarer Einrichtungen des kompletten Polizeiapparates Frankfurts und Hessens als unbestreitbare Tatsache ergeben.
Demzufolge war der Verfasser erst einmal mit seinem Anwaltslatein am Ende: Hatte er doch den oben geschilderten Polizeieinsatz persönlich miterlebt. Den Streifenwagen gesehen. Wie auch deren Besatzung. Deren Stimmen gehört. Wie auch den Inhalt deren Aussagen, die sich zudem perfekt in das vorherige und nachgehende Lagebild einfügten. Gleichwohl: Alles “Fantasie“. Ausweislich der Leitstelle der Polizei, von welcher ja alle Polizeieinsätze permanent koordiniert, synchronisiert, überwacht und dokumentiert werden. Mit Namen der im Einsatz befindlichen Polizeibeamten, deren Einsatzfahrzeugen, mit Nummerkennungen, ständigem Funkverkehr und aller Wahrscheinlichkeit auch einer lückenlosen funktechnischen Ortung der Streifenwagen.
Ebenso müsste dort auch eine Bombendrohung gegen ein Hotel wegen einer Vortragsveranstaltung ohne jeder Frage bekannt sein, wobei ja in der Anzeige minutengenaue Zeitangaben zum Geschehen am genau spezifizierten Ort geliefert wurden.

Ein geradezu unvorstellbarer Vorgang. Aber dennoch ganz tatsächlich wahrhaftig.

Dieses Ermittlungsergebnis wurde mit der Mandantschaft erörtert. Gefolgt durch einen beherzten und mit Gewissheit auch kompetenten anwaltlichen Rat. Gleichwohl hat deren Vorstand nach erneuter Beratung den Beschluss gefasst, die Anweisung an den Verfasser zu erteilen, diese Sache nicht weiter zu verfolgen.
Man betonte die Fachkompetenz und die Einsatzbereitschaft des Verfassers als Anwalt, zahlte dessen Gesamtrechnung komplett und sofort. War aber auch durch keine 10 Pferde dazu zu bewegen, hier “a la Tyson“ in den “Infight“ zu gehen. Genau das sollte jedoch nicht geschehen. Allerdings schüchtern solche Erfahrungen weite Teile des rechtsuchenden Publikums ein. Das ist diesen Leuten auch nicht zu verdenken. Manch einer bekommt es gar mit der Angst zu tun - in Ansehung solcher Vorgänge. Nun ja: Diese Angst ist ggf. auch nicht immer zur Gänze unbegründet.
Da aktuell Vorgänge ähnlicher Art mit großer Breitenwirkung in den Medien verbreitet und demzufolge von der Politik diskutiert werden, wobei sich hierdurch die Erkenntnis durchzusetzen scheint, dass es derartige Phänomene real gibt, bietet sich hierdurch, trotz aller Tragik der Anlässe, die Chance, solche Fälle nun so zu offenbaren: Als dass diese als denkbar wahrgenommen werden, anstatt - wie bisher - als Hirngespinste von ein paar vollkommen verrückten Spinner ohne weiterer Befassung abgetan werden. Und genau dieses neue Bewusstsein ist eine entscheidende Voraussetzung für eine Aufklärbarkeit solcher Geschehnisse.
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