Politik

Zwangsverpflichtung aus Pandemie-Gesetz gestrichen

Protest erfolgreich


Mahnwache (Quelle: M.Nowitzki)
Mahnwache
(Quelle: M.Nowitzki)
GDN - Ministerpräsident Laschet musste sich insbesondere von Juristen belehren lassen, dass seine Pläne verfassungswidrig waren. Sie verstießen gegen Art. 12 Abs. 2 Grundgesetz, der Zwangsverpflichtungen grundsätzlich verbietet und nur in engen Ausnahmen zulässt.“
Wie am heutigen Mittwoch (8.4.2020) bekannt geworden ist, wird die Zwangsverpflichtung von Mediziner*innen und Pfleger*innen für den Kriseneinsatz aus dem geplanten Infektionsschutz- und -befugnisgesetz NRW (IfsBG NRW) komplett gestrichen. Stattdessen soll es ein Freiwilligenregister geben.
Dazu erklärt Hans Decruppe, stellvertretender Landessprecher von DIE LINKE NRW: “Unser Protest war erfolgreich. Ministerpräsident Laschet musste sich insbesondere von Juristen belehren lassen, dass seine Pläne verfassungswidrig waren.
Sie verstießen gegen Art. 12 Abs. 2 Grundgesetz, der Zwangsverpflichtungen grundsätzlich verbietet und nur in engen Ausnahmen zulässt.“

Diese rechtlichen Einwände waren in der Expertenanhörung des Landtags am Montag vorgetragen worden. Sie bestätigten die Kritik, die DIE LINKE NRW von Anfang an vorgebracht und - untermauert mit einer juristischen Stellungnahme von Prof. Dr. Andreas Fisahn (Uni Bielefeld) - auch an den Ministerpräsidenten und die Fraktionen im Landtag gerichtet hatte.
“Hinzu kam unser außerparlamentarischer Protest am Montag in Form einer Mahnwache vor dem Landtag, an dem sich medizinisches Personal in Berufskleidung demonstrativ beteiligte.“

Diese Kundgebung war trotz des generellen Versammlungsverbotes durch die Landesregierung von der Polizei und dem Ordnungsamt Düsseldorf genehmigt worden. “Widerstand lohnt sich eben“, freut sich Decruppe.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.